Ab dem 1. Januar 2021 können Opfer sexualisierter Gewalt bei der katholischen Kirche Anträge auf Geldleistungen stellen. So wurde es vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing in Fulda angekündigt. Vorgesehen sind Einmalzahlungen zwischen 1.000 und 50.000 Euro und die Erstattung der Kosten für Therapie- oder Paarberatung. Bei der Psychotherapie werden Behandlungskosten von bis zu 50 Stunden übernommen, bei der Paartherapie sind es 25 Sitzungen.
Der WEISSE RING im Schwarzwald-Baar-Kreis findet es gut, dass die Leistungen durch ein unabhängig besetztes Gremium festgelegt werden und die Bezahlung unabhängig von Verjährungsfragen oder dem Tod des Täters erfolgt, wie Außenstellenleiter Jochen Link meint. Richtig ist aus Sicht des Opferanwalts auch, dass die Leistungen individuell festgelegt werden. „Das entspricht dem staatlichen Schmerzensgeldrecht“, wie er erläutert. „Das Schmerzensgeld soll zum einen als Ausgleich für die individuell erlittenen Schäden dienen, zum anderen eine Genugtuung für die erlittenen Nachteile erzeugen. Es geht darum, den immateriellen Schaden des einzelnen Opfers zu ersetzen, was eine Betrachtung der persönlichen Umstände und des Leids des Einzelnen voraussetzt.“
Genau hier setzt aber auch die Kritik des WEISSEN RINGS am Beschluss der Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe an. „Es sollte ja das individuelle Leid anerkannt werden“, meint der WEISSE RING. „Unabhängig von der Tatsache, dass eine Geldzahlung die Folgen des Missbrauchs und persönlichen Leids ohnehin nicht beseitigen kann, sind 50.000,00 Euro als Obergrenze viel zu wenig. Die Opfer leiden ein Leben lang unter den Folgen und sind oft lange Zeit erwerbsunfähig, brauchen teils über Jahrzehnte Therapien“, worauf der WEISSE RING hinweist. „Hängen Sie eine Null dran, dann kommen wir für viele Opfer sexualisierter Gewalt in den Bereich angemessenen Schmerzensgeldes“, wie Link meint.
Der WEISSE RING verweist für Betroffene sexualisierter Gewalt auf eine weitere Möglichkeit, Hilfeleistungen zu erhalten, nämlich das Ergänzende Hilfesystem (EHS), an dem sich auch die Deutsche Bischofskonferenz beteiligt. Beim WEISSEN RING Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es mit Marianne Brunner, der stellvertretenden Außenstellenleiterin, und Jochen Link zwei Mitarbeiter, die die spezielle EHS-Schulung durchlaufen haben und als EHS-Berater zur Verfügung stehen. „Neben der Deutschen Bischofskonferenz beteiligen sich auch die Evangelische Kirche Deutschland inklusive der Diakonie sowie die Deutsche Ordensobernkonferenz am EHS“, worauf Brunner hinweist. Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend in diesen Institutionen sexuell missbraucht wurden, können mit dem Antragsformular Anträge auf Hilfeleistungen im Gegenwert von bis zu 10.000,00 EURO stellen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Menschen mit Behinderungen können zusätzlich bis zu 5.000,00 EURO als Sachleistung erhalten, um zusätzliche Mehraufwendungen zu finanzieren, die notwendig sind, um die Hilfeleistungen tatsächlich umsetzen zu können. Dies können beispielsweise Assistenzleistungen oder erhöhte Mobilitätskosten sein. „Uns ist bewusst, dass dies auch nur einen Bruchteil des Leids ausgleichen kann, aber es ist dennoch eine Hilfeleistung, die von vielen Opfer geschätzt wird“, wie Link erklärt. Das kann etwa Psychotherapien betreffen, die nicht (mehr) von der Krankenkasse übernommen werden.
Weitere Infos gibt es unter www.fonds-missbrauch.de